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Detaillierte Verkäuferinformationen:

Holzland Jung

Impressum
Geschäftsführer: Patrick Jung, Niklas Jung
Handelsregister Montabaur
Handelsregisternummer HRA 4334
USt-ID-Nummer: DE 813 762 742

Ein Unternehmen der Scherf Firmengruppe

DISCLAIMER:
Diese E-Mail (und ihre Anhänge) ist ausschließlich für die/den darin genannte/n Empfängerin/er bestimmt. Sie enthält rechtlich geschützte und vertrauliche Informationen. Die Verwendung, Verarbeitung und Übermittlung dieser E-Mail, ihrer Anhänge oder irgendwelcher Teile davon kann Rechte von Betroffenen verletzen und ist deshalb strikt untersagt. Wenn Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten oder aus anderen Gründen nicht die/der bestimmungsgemäße Empfängerin/er sind, informieren Sie uns bitte sofort unter der oben genannten Adresse und vernichten Sie diese Nachricht (einschließlich ihrer Anhänge) und allfällige Vervielfältigungen davon unverzüglich. Die/Der Absenderin/er

Streitschlichtung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen können.
Im Übrigen sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Holzland Jung GmbH & Co. KG, In der Mark 1, 56414 Weroth, vertreten durch Patrick und Niklas Jung, Tel.: 06435 9099-0, E-Mail: info@holzland-jung.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Versandkosten

Die Lieferkosten können je nach Menge, Distanz und Liefergeschwindigkeit variieren. Sie werden Ihnen im Bestellprozess eindeutig angezeigt. Etwaige Versandkosten sind auf auch auf der Produktdetailseite ersichtlich.

Steuerinformationen

Die angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.

Datenschutz & Sicherheit

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES HOLZHANDELS FÜR PRIVATKUNDEN
(Verbraucher i.S. des § 13 BGB)
1. Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug ( Skonto, Rabatt usw. ) zu bezahlen. Hierbei ist eine ausgehängte Frachtkostenpauschale zu
beachten. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante beim Kunden. Nehmen Käufer und Verkäufer an einem SEPA Basis-Lastschriftverfahren
teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation (Prenotification) zu Lastschriftbetrag und Fälligkeitstag dem Käufer einen Tag vor der
Fälligkeit zugeht.
2. Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden, andernfalls entfällt insoweit die Gewährleistung. Bei be-
rechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des
Käufers die Art der Nacherfüllung ( Ersatzlieferung, Nachbesserung ) festzulegen. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung liegt beim Verkäufer.
3. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbeson-
dere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des
Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen.
4. Bei groben Verschulden, bei Produkthaftung, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentli-
cher Vertragspflichten haften wir nach dem Gesetz, und zwar insoweit ebenfalls für unsere Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der
Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
vertrauen darf. Im Übrigen leisten wir keinen Schadensersatz. Dies gilt jedoch ebenfalls nicht, soweit wir eine Garantie oder ein Beschaf-
fungsrisiko übernommen haben. Liefern wir nicht rechtzeitig, ist uns eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.
5. Wir möchten Sie hiermit davon informieren, dass wir Ihre aus der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß
den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
6. Das Gelieferte bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug können wir nach vorheriger Mahnung zurück-
treten und die Ware wieder an uns nehmen.
7. Soweit Ware nach den speziellen Kundenwünschen angefertigt oder bestellt wird (z.B. Menge, Maße oder besondere Eigenschaften), ist
diese Ware zum einen vom Umtausch ausgeschlossen und zum anderen ist eine Reklamation wegen etwaiger Irrtümer des Kunden bei der
Bestellung über die Menge, das Maß oder eine besondere Eigenschaft nicht möglich.
Alle Rechte beim GD Holz e.V. Nachdruck durch Nichtmitglieder verboten
Vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V., Wiesbaden, gem. § 38 Abs. 2, Nr. 3 GWB beim Bundeskartellamt (bis auf Nr. 4. Satz 2 sowie
Nr. 7) am 25.02.2002 angemeldet und im Bundesanzeiger Nr. 117 vom 28.06.2002 veröffentlicht
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Holzhandel (ALZ)
zur ausschließlichen Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Stand: Januar 2017
1. GELTUNG
1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer
Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffent-
lich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Kunden“).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis
gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die ALZ auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der
Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen)
haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher
Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen,
Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet
enthaltenen Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder bestätigt oder unverzüglich nach Auftragsein-gang aus-
geführt werden.
2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferun-gen, bekannt,
die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfä-
higkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl
Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungs-falle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die
Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
3. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG
3.1 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer
über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die
Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt über.
3.3 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
3.4 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die
Lieferfrist ca. drei (3) Wochen ab Vertragsschluss.
3.5 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbar-keit der
Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die
Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine
bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sin-
ne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden
trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3.6 Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu
erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangt.
3.7 Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadens-pauschale
beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts
der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer
Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
3.8 Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer 7 dieser ALZ und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungs-
pflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unbe-rührt.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Wenn nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager (zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer) und ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.
4.2 Nehmen Käufer und Verkäufer an einem Firmenlastschriftverfahren teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation (Prenotifi-cation) zu
Lastschriftbetrag und Fälligkeitstag dem Käufer einen Tag vor der Fälligkeit zugeht.
4.3 Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen
Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4.4 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berechnet, mindestens aber die gesetzli-
chen Verzugszinsen. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in
Verzug befindet. Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum an zu laufen.
4.5 Gerät der Käufer durch Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der
Verkäufer nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen bzw. herauszuverlangen. Der Verkäufer kann außerdem die
Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme gilt als Rücktritt vom Vertrag.
4.6 Eine Zahlungsverweigerung oder -rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstan-dungsgrund
bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der
Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache
übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang
zurückbe-halten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer des Käufers benannter Sach-
verständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.
4.7 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
4.8 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf
den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leis-
tungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die
Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären die gesetzlichen Regelungen über die
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  1. EIGENSCHAFTEN DES HOLZES
    5.1 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbeson-
    dere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.

5.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des
Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
5.3 Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
6. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
6.1 Die Eigenschaften der Ware, insbes. Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich nach den Vereinbarungen der Parteien. Als Vereinbarung
über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind es macht hierbei keinen
Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt. Fehlt eine solche Vereinbarung, so sind gelten-
de einschlägige DIN- und EN-Normen maßgeblich. Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichen stellen keine selbstständigen Garantien
dar. Eignungs- und Verwendungsrisiken liegen beim Käufer.
6.2 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge
und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer
zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt §§ 377, 381 HGB unberührt. Im Übrigen wird auf die Tegernseer
Gebräuche verwiesen.
6.3 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet
werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissi-cherungsverfahren durch einen von der IHK
am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
6.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Inter-
essen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfül-
lung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum
Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.5 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst unverzüglich zu infor-
mieren.
6.6 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesonde-re die beanstandete
Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen
Vorschriften zurückzugeben.
6.7 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für
Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
6.8 Der Erfüllungsort der Nacherfüllung liegt am Firmensitz des Verkäufers.
6.9 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Mate-
rialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die
aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.
7. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
7.1 Soweit sich aus diesen ALZ einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von
vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß-stabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B.
für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b) für
Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen
darf) in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3 Die sich aus Ziffer 7.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen,
deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die
Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfol-gen.
8. VERJÄHRUNG
8.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein (1)
Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
8.2 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwen-dungsweise für ein
Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzli-
chen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur
Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).
8.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Scha-densersatzansprüche des
Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB)
würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziffer 7.2 S. 1 und Satz 2 a) sowie
nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer,
ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem
Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948
BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt
der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum
nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der
Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne
der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
9.3 Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus
der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltswa-re mit allen Nebenrechten und Rang vor dem
Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltswa-re ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz
bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenste-hen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt
sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
9.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in eine unbewegliche Sache (a) eines Dritten oder (b) des Käufers einbaut,
so tritt der Käufer schon jetzt die gegen (a) den Dritten oder (b) den Erwerber im Falle der Veräußerung entstehenden, abtretbaren Forde-
rungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung eines
dinglichen Pfandrechts, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Ziffer 9.3, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
9.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Ge-
schäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziffer 9.3 oder 9.4 auf den Verkäufer
tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der
Käufer nicht berechtigt.
9.6 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Ziffer 9.3 und 9.4 abgetretenen
Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsver-
pflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderun-
gen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
9.7 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur
Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die
Rechte des Insolvenzverwalters.
9.8 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so
ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwi-
schen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent-
lich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort
der Lieferverpflichtung gemäß diesen ALZ bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu
erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personen-
bezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Geschäftsabwicklung erhebt, verarbeitet und nutzt.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser ALZ ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein, beeinträchtigt diese Unwirksamkeit
nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine einvernehmlich vereinbarte gesetzlich gültige
Bestimmung ersetzt, die eine ähnliche und gültige wirtschaftliche und rechtliche Auswirkung hat. Dasselbe gilt für etwaige Lücken oder
Auslassungen in den ALZ.
Alle Rechte beim GD Holz e.V. Nachdruck und/oder Verwendung durch Nichtmitglieder verboten.
Ursprungsfassung vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V., Wiesbaden, gem. § 38 Abs. 2, Nr. 3 GWB
beim Bundeskartellamt am 22.03.2002 angemeldet und im Bundesanzeiger Nr. 80 vom 27.04.2002 veröffentlicht.